AVGS

Wenn Sie sich auf der Suche nach einem neuen Job befinden, haben Sie vielleicht schon vom AVGS gehört. Aber was genau ist das? Wir beantworten Ihre Fragen.

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die die BIA Akademie anbietet, mit entsprechenden Mitteln von Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit finanzierbar. So müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen und können sich voll und ganz auf Ihre Berufsausbildung konzentrieren.

Arbeitsuchende oder Personen, die Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung benötigen, können beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit Übernahme der Verfahrenskosten beantragen. Andererseits kann ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) Weiterbildungs­angebote finanzieren, die der Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung dienen. Dies betrifft insbesondere unsere Aktivitäten in Bezug auf Weiterbildung und Integration in den Arbeitsmarkt.

  • Berufliche Orientierung und Wiedereingliederung
  • Berufliche Wiedereingliederung von Rehabilitierten mit rehabilitativen Hilfsmitteln
  • Kompetenztraining und Integration

Aber auch unsere Kurse zur Arbeitserprobung lassen sich durch einen AVGS fördern. Dazu gehört eine Vielzahl von Fortbildungen:

  • Kompetenz- und Potenzialanalyse
  • Ausbau der Berufswahl und Arbeitserprobung mit speziellen Hilfsmitteln zur Rehabilitation
  • Auswahl der Arbeit und Arbeitsprobe
  • Wiedereingliederung von Reha-Fachkräften und
  • Feststellung zur beruflichen Orientierung und Wiedereingliederung

So hilft ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

AVGS Schema

Haben Sie noch weitere Fragen zum AVGS? Wir helfen ihnen gerne weiter!

AVGS: Beantragen und Einlösen in 3 Schritten

In einem kostenlosen Erstgespräch lernen wir Sie und Ihre Karriere besser kennen. Gerne können Sie uns direkt anrufen oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Im Gespräch verschaffen sich unsere Beratungskräfte einen Überblick über Ihre Situation, Ziele und Fähigkeiten. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, wie wir Sie konkret bei Ihrer beruflichen Integration unterstützen können.

Gemeinsam entwickeln wir individuelle Förder- und Vermittlungspläne. Dazu gehören ausgewählte Module, Dauer, Startzeit und Kosten der Maßnahmen. Wir versichern Ihnen, dass alle Angebote die Anforderungen erfüllen, um den AVGS zu erhalten.

Danach vereinbaren Sie einen Termin mit dem Arbeitsamt oder Ihrem Berater im Jobcenter und beantragen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sind alle Voraus­setzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungs­bescheid von Ihrem Arbeitsamt oder Jobcenter. Dieses Schreiben bestätigt, dass Sie berechtigt sind, an den geplanten Maßnahme­bausteinen teilzunehmen. Gleichzeitig ist Ihre Teilnahme bei der BIA Akademie damit auch bewilligt.

Noch Fragen? Unsere Profis beraten Sie gerne!

In einem persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie bei der Job- oder Studien­wahl und informieren Sie über Förder­möglich­keiten. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persön­lichen Beratungs­termin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofort­beratung – natürlich kostenlos und unverbindlich!

Häufige Fragen (FAQ)

AVGS steht für Aktivierungs- und Ver­mitt­lungs­­gutschein. Sie erhalten diesen Gutschein bei Ihrem zuständigen Betreuer / Ihrer zuständigen Betreuerin der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Mit dem Vermittlungs­­gutschein können individuelle Qualifizierungs-, Beratungs- und Coaching­­angebote zur Heran­­führung an den Arbeits- und Ausbildungs­­markt oder zur Verringerung von Vermittlungs­­hemmnissen aktiviert und finanziert werden. Diese Angebote werden allgemein als Maßnahme bezeichnet.

Sie haben einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­­gutschein von Ihrer Vermittlungs­fachkraft erhalten. Darauf sind folgende Informationen festgehalten:

  • das Ziel der geförderten Maßnahme,
  • Höchstdauer der Maßnahme für Sie,
  • Gültigkeit des Gutscheins und
  • die Region, in der Sie den Gutschein einem Träger vorlegen dürfen.

Ein Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein kostet Sie nichts.

Zudem entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungs­fachkraft vor der Teil­nahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungs­bescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters).

Der AVGS deckt die Kosten für Ihr Coaching.

Darüber hinaus können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ausgaben für Ihre Fahrt und die Kinder­betreuung übernehmen. Ob Sie Anspruch darauf haben, prüft Ihr:e Sach­bearbeiter:in.

Wenn Sie einen Fahrkosten- und Kinder­betreuungs­antrag erhalten haben, legen Sie diesen bitte vor Ihrem Coaching bei uns vor. Wir helfen Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen, damit zu Maßnahme­beginn Ihre Fahrt­kosten und Ihre Kinder­betreuungs­kosten erstattet werden können.

Das SGB III §45 regelt, wer als förderfähige Person nach dem Gesetz einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein hat:

  • Ausbildungssuchende,
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen,
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende.

Dazu zählen auch

  • Hochschulabsolvent:innen,
  • Berufsrückkehrer:innen,
  • Selbstständige,
  • Arbeitnehmer:innen in Transfer­gesellschaften,
  • Arbeitnehmer:innen, die innerhalb ihrer Kündigungs­frist vom Arbeit­geber frei­gestellt werden (also zu Hause sind und nicht mehr arbeiten gehen).

Wenn Sie ALG I beziehen, und das bereits für mindestens sechs Wochen, haben Sie einen Rechts­anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein.

Bei ALG II-Bezug hingegen handelt es sich um eine sogenannte Ermessens­leistung. Das heißt, Ihr:e Arbeits­vermittler:in entscheidet über die Bewilligung.

Wenn Sie also einen AVGS beantragen, bereiten Sie sich gut vor und sammeln Sie gute, aussage­kräftige Argumente. Ihr:e Vermittler:in prüft, ob die Maß­nahme (Ihr Coaching) für Ihre berufliche Entwicklung bzw. den Wieder­einstieg hilf­reich ist und stellt Ihnen den Gutschein aus.

Den AVGS beantragen Sie beim zuständigen Leistungs­träger (Agentur für Arbeit, Jobcenter). Er wird ganz formlos beantragt: schriftlich, persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Wir empfehlen Ihnen jedoch das persönliche Gespräch mit Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft zu suchen, so dass Sie alle wesentlichen Aspekte und Fragen dazu persönlich klären können.

Es ist sehr hilfreich, sich im Vorfeld der Beantragung ein individuelles Angebot für eine konkrete Maßnahme erstellen zu lassen. Hierzu können wir Sie gerne beraten und unterstützen.

Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gutschein erhalten haben, geht es so weiter:

  1. Sie kontaktieren uns (info@bia-akademie.de). Wir prüfen, ob die Vorgaben des AVGS mit der angebotenen Maßnahme erfüllt werden. Dann erhalten Sie von uns die sogenannte Träger­bestätigung.
  2. Diese Trägerbestätigung wird der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über­mittelt. Hier wird nochmals geprüft, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  3. Sind alle Voraus­setzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungs­bescheid für Ihr Coaching. Dieser Bewilligungs­bescheid berechtigt Sie, an die gewählten Maßnahme teilzunehmen. Die BIA Akademie wird über die Bewilligung informiert.
  4. Sie treten Ihr Coaching an.

Jedes Coaching der BIA Akademie ist als AVGS-Maßnahme qualifiziert.

Für weitere Fragen zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung:

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