Nutzen Sie zu 100% geförderte individuelle AVGS-Coachings in Berlin. Diese Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingmaßnahmen können für Sie kostenfrei über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert werden.
Sie sind arbeitslos und suchen einen passenden Job oder eine Ausbildung? Arbeitslosigkeit droht und Sie möchten Ihren Job sichern oder Vermittlungshemmnisse, wie mangelnde Sprachkenntnisse, abbauen?
Sie haben mit komplizierten persönlichen Umständen zu kämpfen, weil Sie alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen?
Oder Sie möchten etwas ganz Neues machen, z.B. eine eigene Firma gründen? Für solche und viele andere Situationen gibt es umfangreiche Unterstützung - Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was für Ihre Situation sinnvoll und machbar ist.
Gemeinsam finden wir heraus, was machbar ist und wirklich zu Ihnen passt!
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema AVGS
Allgemeine Fragen zum AVGS
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Sie erhalten diesen Gutschein bei Ihrem zuständigen Betreuer / Ihrer zuständigen Betreuerin der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Mit dem Vermittlungsgutschein können individuelle Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingangebote zur Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder zur Verringerung von Vermittlungshemmnissen aktiviert und finanziert werden. Diese Angebote werden allgemein als Maßnahme bezeichnet.
Für Sie entstehen keine Kosten, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft schriftlich zugestimmt hat, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen - also ein Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vorliegt.
Der AVGS deckt die Kosten für Ihr Coaching zu 100%. Darüber hinaus können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ausgaben für Ihre Fahrt und die Kinderbetreuung übernehmen. Ob Sie Anspruch darauf haben, prüft Ihr:e Sachbearbeiter:in.
Wenn Sie einen Fahrkosten- und Kinderbetreuungsantrag erhalten haben, legen Sie diesen bitte vor Ihrem Coaching bei uns vor. Wir helfen Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen, damit zu Maßnahmebeginn Ihre Fahrtkosten und Ihre Kinderbetreuungskosten erstattet werden können.
Mit individuellem Einzelcoaching den nächsten Schritt gehen
Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Lebens- und Berufsweg, unterschiedliche Voraussetzungen, Talente und Ziele.
Als Coaches haben wir eine große Erfahrung damit, Menschen bei genau den Themen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind. Besonders in den Phasen einer beruflichen Neuorientierung ist eine professionelle Beratung und Unterstützung von großem Vorteil. Gemeinsam können wir Ihre Ziele, das strategische Vorgehen und Lösungsansätze konzentriert durchdenken.
Die Beratungen finden in der Regel als Einzelcoaching statt, um auf Ihre individuellen Belange optimal eingehen zu können. Auch auf Ihre zeitlichen Bedürfnisse können wir uns so sehr gut anpassen. In Berlin, online, deutschlandweit.
Voraussetzungen und Ablauf
Kostenübernahme
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernehmen die Kosten der von Ihnen ausgewählten Maßnahme zu 100%, wenn bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Voraussetzungen
Antragsteller müssen entweder arbeitslos gemeldet sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
Menschen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind, haben sogar einen Rechtsanspruch auf einen AVGS.
Für Bürgergeldempfänger und andere Personen, die keinen Rechtsanspruch haben, kann eine Maßnahme im Einzelfall vom Sachbearbeiter bewilligt werden.
Maßnahme nur bei zertifizierten Trägern
Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wird ein sogenannter Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt. Dieser AVGS wird für Maßnahmen bei zertifizierten Trägern nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eingesetzt. Selbstverständlich erfüllen alle Maßnahmen der BIA-Akademie die dafür notwendigen Vorausetzungen.
Sie fragen sich, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für einen AVGS erfüllen?
Dann reden Sie doch einfach mit uns - wir finden zusammen heraus, was machbar ist >>
1. Kostenloses Beratungsgespräch bei der BIA Akademie
In einem kostenlosen Erstgespräch lernen wir Sie und Ihre Karriere besser kennen. Gerne können Sie uns direkt anrufen oder über das Kontaktformular kontaktieren.
Im Gespräch verschaffen sich unsere Beratungskräfte einen Überblick über Ihre Situation, Ziele und Fähigkeiten. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, wie wir Sie konkret bei Ihrer beruflichen Integration unterstützen können.
2. Individueller Förder- und Vermittlungsplan
Gemeinsam entwickeln wir einen individuellen Förder- und Vermittlungsplan. Dazu gehören ausgewählte Module, Dauer, Startzeit und Kosten der Maßnahmen. Wir versichern Ihnen, dass alle Angebote die Anforderungen erfüllen, um den AVGS zu erhalten.
3. AVGS von der Arbeitsagentur erhalten und direkt starten
Danach vereinbaren Sie einen Termin mit dem Arbeitsamt oder Ihrem Berater im Jobcenter und beantragen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid von Ihrem Arbeitsamt oder Jobcenter. Dieses Schreiben bestätigt, dass Sie berechtigt sind, an den geplanten Maßnahmebausteinen teilzunehmen.
Spezielle Fragen
In der BIA-Akademie kann das AVGS-Coaching auf Deutsch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch oder Englisch durchgeführt werden.
Nach dem Einzelcoaching erhalten Sie eine ausgewertete Bewertungsmatrix, die präzise Aussagen für Ihre individuelle Jobsuche beinhaltet. Damit steigern sie Ihre Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erheblich.
Eine Teilnahmebescheinigung der BIA Akademie gehört genauso dazu wie ein individueller Teilnahmebericht.
Finden Sie Maßnahmen, die genau zu Ihnen passen!
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Kann ich einen AVGS bekommen?
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